Digihandel NRW

Meine Finanzen

Bis zu 2.000 € in digitale Technologien für Einzelhändler in NRW

Häufige Fragen und Antworten zu Förderung und Antragstellung

  1. Sie sind Klein- oder Kleinstunternehmen?
  2. Haben ein Ladenlokal in NRW?
  3. Beschäftigen weniger als 50 Mitarbeiter?
  4. Und Ihr Umsatz bzw. Ihre Jahresbilanzsumme weist nicht mehr als 10 Mio. € auf?

Wenn dies alles auf Sie zutrifft, dürfen Sie die Förderung beantragen.

  1. Software-Lizenzen / Digitale Tools
  2. Ausstattung zur Produktfotografie bzw. zur Erstellung digitaler Inhalte
  3. Digitale Hardware am POS
  4. Abholstation
  5. Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
  6. Weiterbildungsmaßnahmen

Die Förderhöhe ist auf höchstens 2.000 € begrenzt. Alles was sich oberhalb der zuwendungsfähigen Ausgaben beläuft, trägt der Antragsteller selbst.

Unter 500 € liegende Ausgaben sind nicht förderfähig.

Anträge werden in digitaler Form unter https://antrag.digihandel.nrw/ eingereicht.

  1. Registrierung
  2. Unternehmensdaten einpflegen
  3. Auswahl Fördergegenstand
  4. De-minimis Erklärung
  5. Uploads
    1. Handelsregisterauszug/ Gewerbeschein
    2. Abschließende Erklärung

Folgende Unterlagen als PDF-Datei zum Upload bereithalten:

  1. Firmenname, Kontaktdaten der vertretungsberechtigen Person (laut Handelsregister/ Gewerbeschein)
  2. Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (laut Handelsregister / Gewerbeschein)
  3. Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein (nur wenn nicht im Handelsregister eingetragen)
  4. Auswahl aus dem Maßnahmenkatalog (Ausgewählter Fördergegenstand)
  5. Höhe der geplanten Gesamtausgaben

Pro Einreichungsrunde darf nur ein Antrag für ein Fördergegenstand gestellt werden.

In der nächsten Einreichungsrunde, darf ein weiterer Antrag für einen anderen Fördergegenstand gestellt werden.

  • Es dürfen nicht mehrere Anträge für einen Fördergegenstand gestellt werden.
  • Eine Kombination von Fördergegenständen ist nicht möglich.
  • Für jeden weiteren Antrag, muss ein neuer Account angelegt werden.
    • Nur der Benutzername (Login Daten) muss anders lauten
    • Email Adresse und Unternehmensdaten dürfen gleich bleiben

Die Förderrunden werden vom Projektträger rechtzeitig auf www.digihandel.nrw bekanntgegeben.

Eine Förderrunde bleibt solange geöffnet, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Dies kann eine Woche dauern oder auch nur 2 Stunden. Daher heißt es: schnell sein!

Anträge können im Portal erstellt und gespeichert werden!

Bei Öffnung der nächsten Antragsphase, muss dieser nur noch eingereicht werden.

Eine Zusendung des Antrags per Email wird nicht berücksichtigt!

Kontaktieren Sie uns direkt bei Fragen

+49 (0)202 695 88 730

Beschreibung
Fördergeber: Bund
Format: Förderprogramm
Antragstellung: Eigenhändig
Förderart: Zuschuss
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen
Förderberechtigte: Einzelhändler
Förderbereich: Digitalisierung der Geschäftsprozesse
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen