Antragsberechtigt sind ausschließlich Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel. Das Tätigkeitsfeld im Einzelhandel muss im Antrag ausgewählt und mit dem Handelsregisterauszug/Gewerbeschein belegt werden können. Dazu muss das Unternehmen den Sitz eines stationären Ladenlokals in NRW haben sowie eine Beschäftigtenzahl von 1 – 49 Personen und einem Umsatz bis 10 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. € aufweisen.
Digihandel NRW
Meine Finanzen

Bis zu 2.000 € in digitale Technologien für Einzelhändler in NRW
Häufige Fragen und Antworten zu Förderung und Antragstellung
- Sie sind Klein- oder Kleinstunternehmen?
- Haben ein Ladenlokal in NRW?
- Beschäftigen weniger als 50 Mitarbeiter?
- Und Ihr Umsatz bzw. Ihre Jahresbilanzsumme weist nicht mehr als 10 Mio. € auf?
Wenn dies alles auf Sie zutrifft, dürfen Sie die Förderung beantragen.
- Software-Lizenzen / Digitale Tools
- Ausstattung zur Produktfotografie bzw. zur Erstellung digitaler Inhalte
- Digitale Hardware am POS
- Abholstation
- Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
- Weiterbildungsmaßnahmen
Die Förderhöhe ist auf höchstens 2.000 € begrenzt. Alles was sich oberhalb der zuwendungsfähigen Ausgaben beläuft, trägt der Antragsteller selbst.
Unter 500 € liegende Ausgaben sind nicht förderfähig.
Anträge werden in digitaler Form unter https://antrag.digihandel.nrw/ eingereicht.
- Registrierung
- Unternehmensdaten einpflegen
- Auswahl Fördergegenstand
- De-minimis Erklärung
- Uploads
- Handelsregisterauszug/ Gewerbeschein
- Abschließende Erklärung
Folgende Unterlagen als PDF-Datei zum Upload bereithalten:
- Firmenname, Kontaktdaten der vertretungsberechtigen Person (laut Handelsregister/ Gewerbeschein)
- Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (laut Handelsregister / Gewerbeschein)
- Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein (nur wenn nicht im Handelsregister eingetragen)
- Auswahl aus dem Maßnahmenkatalog (Ausgewählter Fördergegenstand)
- Höhe der geplanten Gesamtausgaben
Pro Einreichungsrunde darf nur ein Antrag für ein Fördergegenstand gestellt werden.
In der nächsten Einreichungsrunde, darf ein weiterer Antrag für einen anderen Fördergegenstand gestellt werden.
- Es dürfen nicht mehrere Anträge für einen Fördergegenstand gestellt werden.
- Eine Kombination von Fördergegenständen ist nicht möglich.
- Für jeden weiteren Antrag, muss ein neuer Account angelegt werden.
- Nur der Benutzername (Login Daten) muss anders lauten
- Email Adresse und Unternehmensdaten dürfen gleich bleiben
Die Förderrunden werden vom Projektträger rechtzeitig auf www.digihandel.nrw bekanntgegeben.
Eine Förderrunde bleibt solange geöffnet, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Dies kann eine Woche dauern oder auch nur 2 Stunden. Daher heißt es: schnell sein!
Anträge können im Portal erstellt und gespeichert werden!
Bei Öffnung der nächsten Antragsphase, muss dieser nur noch eingereicht werden.
Eine Zusendung des Antrags per Email wird nicht berücksichtigt!
Fördergeber: | Bund |
Format: | Förderprogramm |
Antragstellung: | Eigenhändig |
Förderart: | Zuschuss |
Unternehmensgröße: | Kleinstunternehmen |
Förderberechtigte: | Einzelhändler |
Förderbereich: | Digitalisierung der Geschäftsprozesse |
Fördergebiet: | Nordrhein-Westfalen |