Förderung MID Digitale Sicherheit

  • 80% Zuschuss: Das Förderprogramm vom Land NRW finanziert ihre IT Sicherheit mit bis zu 15.000€ und 80% Projektsumme
  • 100% Online: Kein Papierkrieg! Die gesamte Antragsstellung, Durchführung und Abrechnung erfolgt online.
  • 0% Frust: Ihre IT Infrastruktur wird vor Angriffen gesichert, Datenverlust und Frust gehören der Vergangenheit an.

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Alle Informationen rund um das Förderprogramm MID Digitale Sicherheit

Gefördert werden IT-Sicherheitsanalysen, die Umsetzung, Schulungen und Lizenzen zur digitalen Sicherheit. 

Die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 EUR. Es werden bis zu 80% gefördert. 

Beispielrechnung: 

18.750 EUR Investition ./. 15.000 EUR Förderzuschuss = 3.750 EUR Eigenanteil

Die Förderung gilt ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in NRW. 

Für alle klein und mittlere Unternehmen, die sich mit IT-Sicherheit noch nicht beschäftigt haben, aber auf ihre IT angewiesen sind. Kurzum: Für fast jedes Unternehmen mit Sitz in NRW!

Dieses Programm eignet sich nicht für:

  • Startups ohne ersten Jahresabschluss
  • Unternehmen die über die Förderung ihre eigenes Geschäftsmodell stärken möchten 
  • Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter haben

Wer ist berechtigt?

  • KMU mit Unternehmenssitz in NRW

  • weniger als 250 Mitarbeiter im Vollzeitäquivalent

  • Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro

  • oder Bilanzsumme von max. 43 Mio. Euro

FAQ - Häufig gestellte Fragen zu MID Digitale Sicherheit

Allgemeine Fragen - MID-Digitale Sicherheit

Das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit richtet sich an Kleinstunternehmen , sowie kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit Unternehmenssitz in NRW.

Der Unternehmenssitz muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden. 

Weniger als 50 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.

Die letzten drei Jahresabschlüsse sind maßgeblich für die Daten.

Weniger als 250 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro aufweisen.

Die letzten drei Jahresabschlüsse sind maßgeblich für die Daten.

Weniger als 10 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro aufweisen.

Die letzten drei Jahresabschlüsse sind maßgeblich für die Daten.

Wenn das Unternehmen die Gründungsphase abgeschlossen und die Eintragung im Handelsregister vollzogen hat, können Start-ups einen Förderantrag stellen, wenn ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar und ein erster Jahresabschluss vorliegt.

Nein, der Dienstleister kann auch außerhalb NRW seinen Sitz haben. 

Das Förderprogramm hat kein explizites Enddatum.

Wir gehen davon aus, dass es in 2023 fortgeführt wird (ohne Gewähr).

Da die Förderung mit bis zu 80% extrem attraktiv ist, halten wir es für möglich, dass das Land NRW die Förderquote herabsetzt. Schnell sein lohnt sich daher. 

Es gilt bei der Förderung MID Digitale Sicherheit das Windhundverfahren - das bedeutet umgangsprachlich: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! 

Es gibt ein Limit von 100 Förderanträgen im Monat, wenn diese aufgebraucht sind, schließt sich automatisch die Antragsmöglichkeit und öffnet zum nächsten Monatsanfang erneut.

Wir schätzen diese Förderung als sehr gut ein. Ausführlich gehen wir hier auf die Thematik ein. 

Die Förderung zielt ausschließlich auf die Härtung der eigenen Systeme. Eine Förderung z. B. im Bereich der Weiterbildung um das eigene Geschäftsmodell zu erweitern wird nicht gefördert. 

Außerdem wird keine Hardware gefördert. Bitte halten Sie sich in die Bedingungen, andernfalls werden Sie mit Rückforderungen rechnen müssen. Der PtJ ist verpflichtet sorgsam mit den Geldern umzugehen (es handelt sich ja auch um unser aller Steuergeld). 

Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. 

Bitte beachten Sie: Wir übernehmen keine Haftung, keine Gewähr und leisten keine rechtsverbindlichen Unterschriften und/oder Rechtsberatung. 

Wenden Sie sich gerne an uns. Wir analyiseren Ihr Vorhaben in einem ersten Gespräch und können Sie für weitere Förderungen vormerken. So können Sie sich entspannt auf unsere Rückmeldung freuen. 

Förderrahmen MID-Digitale Sicherheit

Die IT-Sicherheit ist ein existenzielles Thema - für jedes Unternehmen. 

Es gibt vier Schwerpunkte, die wir berücksichtigen - so läuft das ganze ab:

1. Mit der IT-Sicherheit-Analyse / Infrastrukturanalyse wird der IST-Zustand der aktuellen Infrastruktur/Grad der IT-Sicherheit ermittelt. Jedes Unternehmen ist anders - darauf gehen wir ein. 

2. Im nächsten Schritt besprechen wir gemeinsam die Ergebnisse aus der Analyse und priorisieren die Umsetzungsmaßnahmen. Die Umsetzung erfolgt im Anschluss an die IT-Analyse. 

3. Mitarbeiterschulungen sind ein wesentlicher Bestandteil der IT-Sicherheit. Wir schulen, stellen die Schulungen auch zeitlich befristet zur Verfügung und versuchen ein Bewusstsein für IT-Sicherheit im Unternehmen zu schaffen.

IT-Sicheheit ist kein einmaliger Prozess!  

Sämtliche Fortschritte, Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen dokumentieren wir selbstverständlich. 

Wir richten uns nach den Empfehlungen des BSI - achten dabei auf eine wirksame Umsetzung. 

Wir stehen über die gesamte Förder-Dauer für sämtliche Fragen zur Verfügung. 

4. Eine Besonderheit bei diesem Förderprogramm ist die Förderung von Lizenzen z. B. für Backup-Software. 

Die Förderhöhe ist abhängig von der Unternehmensgröße und dem Jahresumsatz. Sie beträgt mindestens 4.000 € und maximal 15.000 €.

Dies ist eine große Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen, um die Kosten der sicheren Digitalisierung zu tragen.

Kleine und Kleinstunternehmen in Deutschland erhalten eine Rückzahlung von 80 % des geförderten Projekts. Mittlere Unternehmen erhalten einen Rückzahlung von 60 %

Die Ausgaben werden bis zur Ausschöpfung der Förderquote getragen. Darübergehende Ausgaben erfolgen auf Eigenkosten.

Ab 4.000 € Fördersumme wird das Projekt anhand der Förderquote unterstützt. Das bedeutet einen Eigenanteil von mindestens 800 EUR. 

Es gibt Höchstgrenzen für Förderungen. Die meisten Corona-Hilfen fallen nicht unter die de-Minimis und müssen daher nicht angegeben werden.

Im Zweifel gilt: Geben Sie alle Förderungen an, der Förderträger PtJ prüft den Sachverhalt entsprechend und gibt Ihnen entsprechend Rückmeldung. 

Ablauf der Förderung MID-Digitale Sicherheit

Nein. Das Projekt darf erst nach Erhalt der Förderzusage beginnen.

Entscheidend ist das Datum des Beginns des Durchführungszeitraums in Ihrem Antrag bzw. dem Förderbescheid. 

Bitte denken Sie daran: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen. Fangen Sie zu früh an, verlieren Sie Ihre Förderzusage. 

Ja.

Recent Marketing GmbH hat durch seine langjährige Erfahrung im Bereich der Digitalisierung bereits mit zahlreichen Kunden erfolgreich Förderprojekte realisiert. Für uns stellt IT-Sicherheit die Basis der Digitalisierung dar. 

Für uns ist von überragender Bedeutung, dass wir wirksame Maßnahmen konzipieren und umsetzen.

Wir vermitteln wichtiges Wissen, analysieren, priorisieren gemeinsam und setzen dann entsprechend um. 

Wir nehmen ausschließlich Aufträge an, die Umsetzungserfolg versprechen. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie offen, fair und transparent. 

Die Einreichung Ihrer Dokumente wird durch eine automatisch generierte E-Mail an Sie bestätigt. Bitte bewahren Sie diese E-Mail gut für Ihre Unterlagen und spätere Rückfragen auf.

Die Dauer des Projektes kann 6 Monate, 9 Monate oder maximal 12 Monate betragen. 

In Ihrem Zuwendungsbescheid Tabelle 2.1 ist der Durchführungszeitraum angegeben.

Unser Förder-Tipp: Nutzen Sie immer einen möglichst langen Umsetzungszeitraum. Während Verkürzungen in der Regel kein Problem darstellen, sind überschrittene Fristen ein großes Problem. Sollten Sie mehr Zeit benötigen setzen Sie sich unbedingt mit dem Förderträger PtJ in Verbindung. Unserer Erfahrung nach arbeitet dieser sehr lösungsorientiert und meistens lässt sich eine Lösung finden. 

Die Rechnung muss vor der Abgabe der Abrechnung an den Förderträger PtJ bezahlt sein.

Bitte achten Sie auf die Fristen, wenn Sie den Durchführungszeitraum überschritten haben, dürfen keine Rechnungen für Leistungen die nach diesem Datum entstehen bezahlt werden. Das ist dann Ihr geschäftlichtes Privatvergnügen und entsprechend zu verbuchen. 

Nein, das Einreichen von Zwischenrechnungen ist nicht möglich.

Sie können exakt einmal die Auszahlung beantragen. Achten Sie auch darauf, dass Ihre Rechnungen, die im Rahmen der Förderung abgewickelt werden frei von anderen Rechnungspositionen sind. Das kann zu großen Irritationen führen. Lassen Sie Rechnungen ggf. von Ihrem Dienstleister entsprechend korrigieren. 

Wir achten bei der Rechnungsstellung im Rahmen von Förderungen immer auf eine korrekte Trennung der Sachverhalte.

Grundsätzlich ist das nicht möglich. Sie haben ja den Antrag mit einem entsprechenden Angebot zur Prüfung eingereicht und dieser wurde bewilligt. 

Setzen Sie sich dennoch umgehend mit dem Förderträger (PtJ) in Verbindung, dieser wird über entsprechende Möglichkeiten informieren. 

Nein, letztlich kann Sie niemand zwingen. Sie könnten die Maßnahme sich einfach sparen - trotz einer Bewilligung. 

Im Sinne von unnötigem Aufwand und der begrenzten Fördermittel bitten wir Sie sich Ihr Vorhaben gut zu planen. 

Fragen Sie uns - oder direkt den Projekträger per E-Mail: ptj-mid-sicherheit@fz-juelich.de

Wir empfehlen den Kontakt per E-Mail um Missverständnisse zu vermeiden. 

Hier finden Sie den Link zum offiziellen Angebot des Förderträgers?

https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-digitale-sicherheit

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Förderung MID Digitale Sicherheit- so einfach

1

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Beantworten Sie die wichtigsten Fragen aus unserem Formular

2

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3

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