Überbrückungshilfe III

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Erstattung fixer Kosten

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt. Die Überbrückungshilfe III wurde um einen Eigenkapitalzuschuss erweitert. Weitere Neuerungen betreffen unter anderem die Erstattung von Fixkosten sowie eine Anschubhilfe für die Reise-, Veranstaltungs- und Kulturbranche. Außerdem sind nun kirchliche Unternehmen und Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, antragsberechtigt. Seit dem 20. April 2020 können diese Tatbestände bei Neuanträgen berücksichtigt werden.

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