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go digital - Modul IT Sicherheit

go digital - Modul IT Sicherheit

Schutz vor Verlusten und Risiken durch Cyberkriminalität, indem Sie grundlegende IT-Sicherheitsmaßnahmen eigenständig implementieren.

Inhalt

Das wird gefördert

Im 2. Modul von go-digital werden Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen für die Verbesserung der IT Sicherheit gefördert.

Optionale Potential-Analyse

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Integration der allgemein anerkannten Schutzziele - Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Verbindlichkeit - in die betrieblichen Abläufe und Geschäftsprozesse.

Dieser Prozess beginnt mit einer umfassenden Risiko- und Sicherheitsanalyse, bei der bestehende Bedrohungen und potenzielle Schwachstellen der digitalen Maßnahmen oder der betrieblichen IKT-Infrastruktur bewertet werden.

Diese Analyse ist besonders relevant für digitale Geschäftsabläufe und -modelle und kann beispielsweise in Form eines an KMUs angepassten Audits erfolgen.

Voraussetzungen

Förderberechtigung und Bedingungen

  • Antragssteller: Autorisierte Beratungsfirmen stellen Anträge für förderfähige Unternehmen. In Ausnahmefällen ist die Beiziehung eines Experten möglich.
  • Förderfähige Unternehmen: Technologieorientierte Gewerbe und Handwerksbetriebe in Deutschland mit weniger als 100 Angestellten und maximal 20 Millionen Euro Umsatz/Jahresbilanz.
  • Programmbedingungen: Beratungen müssen modulkonform und neutral sein, durchgeführt von autorisierten Beratern basierend auf einem Beratungsvertrag. Bestätigung der Leistungserbringung durch das beratene Unternehmen erforderlich.

Ausschlusskriterien

  • Andere subventionierte Beratungen.
  • Leistungen für verbundene/Partnerfirmen.
  • Produkt- oder Dienstleistungsverkaufsberatungen durch den Berater.
  • Produktentwicklungsberatungen.
  • Maßnahmen zur physischen Sicherheit.
  • IT-Unterstützung wie Hardware oder Standardsoftware.

Ablauf des Förderprogramms

Die Fördermittel werden in Form eines Zuschusses gewährt, der bis zu 50 Prozent Ihrer qualifizierten Ausgaben abdecken kann. Dabei wird ein Beratungstag mit höchstens 1.100 EUR bezuschusst.

Ihrem Unternehmen stehen alle fünf Module zur Verfügung, wobei insgesamt bis zu 30 Beratertage gefördert werden. Diese beinhalten:

  • Maximal 3 Tage für eine initiale Potentialanalyse
  • Bis zu 6 Tage für die Konsultation durch Experten
  • mindestens 2 obligatorische Tage für IT-Sicherheitsberatung.

Die gesamte Beratungsdauer sollte sechs Monate nicht überschreiten. Nach einer Frist von zwei Jahren, folgend auf den Abschluss Ihrer geförderten Beratung, besteht die Möglichkeit, erneut Fördermittel zu beantragen.

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