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Widerrufsbutton in Online-Shops: Neue EU-Pflicht ab 2026 – So integrieren Sie den Widerruf für Verträge rechtssicher

Erfahren Sie, wie Online-Shop-Betreiber den Widerrufsbutton für Verbraucher implementieren. EU-Richtlinie zu Widerruf von Verträgen ab 2026 – Tipps und Anforderungen.

Marc Heuwer
Erfahren Sie, wie Online-Shop-Betreiber den Widerrufsbutton für Verbraucher implementieren. EU-Richtlinie zu Widerruf von Verträgen ab 2026

Erfahren Sie, wie Online-Shop-Betreiber den Widerrufsbutton für Verbraucher implementieren. EU-Richtlinie zu Widerruf von Verträgen ab 2026

Als Online-Shop-Betreiber sollten Sie sich auf die neue Pflicht zum Widerrufsbutton in 2026 einstellen. Dieser Button vereinfacht Verbrauchern den Widerruf von B2C-Verträgen zu Produkten und Leistungen. Auf Basis der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 bezieht die Umsetzung sich auf Fernabsatzverträge mit Widerrufsrecht und strebt eine unkomplizierte, benutzerorientierte Ausführung des Widerrufs für Verbraucher an. In diesem Artikel erhalten Sie alle relevanten Infos zur Einbindung des Widerrufsbuttons in Ihrem Online-Shop – mit Zeitplänen, Vorgaben und Hinweisen.

Wann wird der Widerrufsbutton verpflichtend?

EU-weit tritt der Widerruf ab dem 19. Juni 2026 gesetzlich in Kraft für relevante Online-Shops und Firmen, die Produkte und Services an Verbraucher verkaufen. In Deutschland steht die landesspezifische Umsetzung noch bevor, wobei der Regierungsentwurf bis zum 19. Dezember 2025 finalisiert werden soll. Als Betreiber eines Online-Shops ist es ratsam, frühzeitig vorzubereiten, um Abmahnungen aufgrund eines mangelhaften Widerrufs zu verhindern und geltendes Recht einzuhalten.

Widerrufsbutton wird ab 2026 Pflicht für Onlinehändler

Welche Maßnahmen sind für einen korrrekten Widerruf in Ihrem Online-Shop erforderlich?

Für eine gesetzeskonforme Integration des Widerrufsbuttons in Ihrem Online-Shop berücksichtigen Sie diese Schritte:

  •   Deutliche Gestaltung und Positionierung des Buttons: Mit klarer Kennzeichnung (z. B. „Vertrag widerrufen“), prominent platziert im Footer oder an einer auffälligen Position, ohne Anmeldung oder Herunterladen zu fordern.   
  •   Zweistufigen Widerruf Prozess aufbauen: Der erste Klick auf den Button leitet den Verbraucher zu einer Bestätigungsseite für den Widerruf weiter, inklusive Details zum Vertrag (z. B. Auftragsnummer); ein zweiter Button finalisiert den Widerruf.   
  •   Bestätigung des Eingangs versenden: Automatisiert via E-Mail mit Angabe von Datum und Uhrzeit, dass der Vertrag widerrufen wurde.   
  •   Datenschutzkonforme Behandlung der Daten: Nur essenzielle Angaben vom Verbraucher wie Name, Vertrag-ID und Kontaktweg sammeln und aufbewahren, im Einklang mit der DSGVO.   
  •   Sicherstellung der Zugänglichkeit: Den Widerruf Button über die volle Widerrufsfrist (z. B. 14 Tage) bereitstellen und rechtliche Inhalte wie Widerrufsbelehrung sowie Datenschutzhinweise aktualisieren.

    

Durch diese Schritte gewährleisten Sie eine flüssige Widerrufsbutton-Implementierung in Online-Shops und entsprechen den EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz und Widerrufsrecht.

Welche Aspekte sind noch ungeklärt?

Auch mit der EU Recht Richtlinie gibt es offene Fragen zur Widerrufsbutton-Pflicht in Online-Shops:

  •   Ob eine individuelle Anpassung der Anzeige notwendig ist (z. B. Deaktivierung nach Ablauf der Verträge Frist, unter Einbeziehung lokaler Feiertage oder persönlicher Umstände) oder ob ein standardisierter Widerruf Button ausreicht.   
  •   Die genaue  Ausgestaltung nach deutschem Recht, denn die präzisen Anforderungen des deutschen Gesetzes sind noch nicht endgültig (bis 19. Dezember 2025).

    

Aktueller Stand in der Shop-Software-Branche (24.10.2025)

Als Online-Shop-Betreiber dürfen Sie gelassen bleiben: Viele Software-Anbieter verfolgen die anstehende EU-Vorgabe ab 2026 zum Widerruf aufmerksam.

Branchenberichte zeigen, dass Firmen eine gründliche Einbindung planen, um die EU-Richtlinie sowie das bevorstehende Gesetz termingerecht und verbraucherfreundlich zu bewältigen um Verträge rechtlich sicher zu widerrufen.

Dies beinhaltet eine gesetzeskonforme, zugängliche Lösung für Verbraucher mit festgelegter Beschriftung, einem zweistufigen Widerruf Prozess, automatisierter Eingangsbestätigung und nahtloser Systemintegration. Die Feature soll bis zum 19. Juni 2026 live gehen, ergänzt durch rechtliche Überprüfungen.

Unsere Empfehlung für Online-Shop-Betreiber

Angesichts der noch nicht vollständig geklärten Rechtslage raten wir, das abschließende Gesetz abzuwarten, um die grundlegenden Erfordernisse präzise zu erfassen. Sollte eine personalisierte Handhabung des Widerrufs erforderlich werden, könnten Software-Anbieter dies in kommenden Versionen einbauen. Ein universeller Button mit Formular für Kontaktdaten und Vertrag-Details ist hingegen leicht umzusetzen – perfekt als Übergangslösung in Ihrem Online-Shop.

Haben Sie Anfragen zur Widerrufsbutton-Implementierung oder benötigen Sie Hilfe bei der Widerruf Anpassung Ihres Online-Shops? Wir erwarten Ihre Kontaktaufnahme für eine unverbindliche Beratung – wir unterstützen Sie bei einer rechtssicheren und effizienten Vorgehensweise!

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