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Gewährleistungs- und Garantielabel ab 27.09.2026: Was Onlinehändler jetzt wissen müssen

Ab 27.09.2026 sind zwei neue EU-Labels im Onlineshop Pflicht. Wir erklären den Unterschied zwischen Gewährleistungs- und Garantielabel, wen die Pflicht trifft und was bei Verstoß droht.

Marc Heuwer

Wissensbeitrag

Gewährleistungs- und Garantielabel ab 27.09.2026: Was Onlinehändler jetzt wissen müssen

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Am 27. September 2026 tritt in Deutschland eine neue Informationspflicht für alle Onlinehändler in Kraft, die physische Waren an Verbraucher verkaufen. Ab diesem Datum müssen zwei neue EU-standardisierte Labels sichtbar im Shop eingebunden sein: das Gewährleistungslabel und — unter bestimmten Voraussetzungen — das Garantielabel.

Wer die Labels nicht korrekt einbindet, riskiert Abmahnungen. Wer sie falsch einbindet, ebenfalls. Und wer noch gar nicht weiß, was zu tun ist, dem läuft die Zeit davon — der Stichtag ist weniger als 4 Wochen entfernt.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick: Was sind die Labels, wen trifft die Pflicht, was gilt für welchen Vertriebskanal — und wie Sie als Händler konkret vorgehen.

Als JTL Händler können Sie sich in unseren anderen Beiträgen speziell auf JTL-Shop und JTL-Wawi bezogen informieren. Lesen Sie hierzu Gewährleistungslabel im JTL Shop korrekt einbinden und Garantielabel im JTL Shop einrichten


Was ändert sich ab 27. September 2026?

Die gesetzliche Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 (Empowering Consumers Directive for the Green Transition). Sie verpflichtet Händler, Verbraucher vor dem Kauf physischer Waren explizit und standardisiert über zwei Dinge zu informieren:

  1. Die gesetzliche Gewährleistung — also die Mängelrechte, die Verbraucher nach deutschem Recht immer haben (2 Jahre ab Übergabe).
  2. Eine vorhandene Herstellergarantie — also eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, sofern sie mehr als 2 Jahre gilt.

In Deutschland wurde die Richtlinie im „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts" umgesetzt. Die Pflicht zur Labelanzeige ist künftig in Art. 246 und Art. 246a EGBGB verankert.


Das Gewährleistungslabel: Einheitliche EU-Grafik für alle Händler

Das Gewährleistungslabel — in der EU-Verordnung offiziell „harmonisierte Mitteilung" genannt — ist eine standardisierte, statische Grafik. Sie ist für alle Händler identisch und enthält die wesentlichen Informationen über die gesetzlichen Mängelrechte: 2-jährige Gewährleistungsfrist, kostenlose Nacherfüllung bei Mangel, Ansprechpartner ist der Verkäufer.

Das Label sieht für alle gleich aus — Sie personalisieren es nicht, Sie laden es einmal herunter und binden es ein.

Für wen gilt es?

Das Gewährleistungslabel ist für alle Onlinehändler Pflicht, die:

  • physische Waren verkaufen,
  • an Verbraucher (B2C) liefern.

Es gibt keine Ausnahmen nach Warenkategorie. Ob Sie Schrauben, Kleidung, Elektronikartikel oder Haushaltsgeräte verkaufen — das Label ist überall Pflicht.

Nicht verpflichtet sind:

  • Reine B2B-Shops (die als solche eindeutig erkennbar sind)
  • Verkäufer digitaler Inhalte oder Dienstleistungen
  • Stationäre Händler (für die gelten eigene Regeln: Aushang in DIN A4 im Verkaufsraum)

Wie muss es eingebunden sein?

Im Online-Shop gelten klare Darstellungsvorgaben:

Anforderung Detail
Farbe Nur die farbige Version ist zulässig — kein Schwarz-Weiß
Platzierung Auf der Produktdetailseite oder zentral im Checkout (vor Bestellabgabe)
Einbindungsform Direkt als Grafik — nicht als Link, nicht hinter Mouseover, nicht in Dropdown
Sichtbarkeit Gut mit bloßem Auge erkennbar — kein Thumbnail, kein Minibild
Größe Keine Mindestgröße im Online-Shop — aber hinreichend groß für die Wahrnehmung

Wichtig: Es darf nicht nur auf das Label verlinkt werden. Es muss als Grafik direkt eingebettet sein.

Checkout oder Produktseite — was empfiehlt sich?

Beides ist rechtlich zulässig. Die meisten Rechtsexperten empfehlen die Einbindung im Checkout, weil:

  • das Label einmal zentral platziert wird, statt auf hunderten Produktseiten,
  • der Aufwand deutlich geringer ist,
  • die Darstellung vor Bestellabgabe garantiert ist.

Wer sowohl physische Waren als auch digitale Inhalte im Shop verkauft, muss bei Checkout-Einbindung klarstellen, dass das Label nur für die physischen Waren gilt. Ein Begleittext wie „Für körperliche Waren in Ihrer Bestellung beachten Sie bitte das nachstehende Label zur Gewährleistung" ist empfehlenswert.

Wo bekomme ich das Label?

Das Label steht kostenlos zur Verfügung, z.b. bei:


Das Garantielabel: Produktspezifisch und nur bei Herstellergarantie > 2 Jahre

Das Garantielabel — offiziell „harmonisierte Kennzeichnung" — funktioniert ganz anders als das Gewährleistungslabel. Es ist nicht statisch, sondern muss für jedes Produkt individuell befüllt werden.

Wann ist es Pflicht?

Das Garantielabel ist erforderlich, wenn alle drei der folgenden Bedingungen gleichzeitig zutreffen:

  1. Der Hersteller (nicht Sie als Händler) gewährt eine Haltbarkeitsgarantie
  2. Diese Garantie gilt für die gesamte Ware (nicht nur einzelne Komponenten)
  3. Die Garantie läuft länger als 2 Jahre

Beachten Sie: Eine eigene Händlergarantie löst die Labelplicht nicht aus. Nur Herstellergarantien sind relevant — und auch nur dann, wenn Sie davon Kenntnis haben.

Praxisbeispiel: Sie verkaufen einen Staubsauger, für den der Hersteller 3 Jahre Garantie gibt. → Garantielabel Pflicht.
Praxisbeispiel: Sie verkaufen denselben Staubsauger, gewähren aber selbst 3 Jahre Garantie. → Kein Garantielabel (da keine Herstellergarantie).
Praxisbeispiel: Der Hersteller gibt 2 Jahre Garantie. → Kein Garantielabel (muss mehr als 2 Jahre sein).

Kein Verschweigen mehr möglich

Eine wichtige Neuerung: Die Labelplicht knüpft nicht daran an, ob Sie aktiv mit der Garantie werben. Es reicht, dass Sie Kenntnis von der Herstellergarantie haben. Ab dem 27.09.2026 ist es nicht mehr möglich, Garantieinformationen zu ignorieren, um die damit verbundenen Pflichten zu umgehen.

Was muss das Garantielabel enthalten?

Das Label muss produktspezifisch personalisiert werden mit:

  • Hersteller / Brand (z.B. „Bosch")
  • Modellkennung (z.B. „PSB 1800")
  • Garantiezeitraum in Jahren (z.B. „3")

Für die Schrift ist die Schriftart Inter (Regular, SemiBold, ExtraBold) vorgeschrieben. Die Farbwerte sind EU-normiert (Blau: #003399, Gelb: #FFED00).

Wo darf das Garantielabel angezeigt werden?

Das Garantielabel darf — anders als das Gewährleistungslabel — ausschließlich auf der Produktdetailseite stehen. Eine Einbindung im Checkout ist unzulässig, weil das Label produktspezifische Informationen enthält, die nicht pauschal für alle Warenkorbpositionen gelten können.

Erlaubt ist beim Garantielabel auch eine geschachtelte Anzeige (z.B. ein kleines Badge, das bei Klick oder Tap das vollständige Label öffnet). Beim Gewährleistungslabel empfiehlt der Händlerbund hingegen die direkte, nicht geschachtelte Einbindung.

Weitere Pflichten beim Garantielabel

Die Darstellung des Garantielabels gilt rechtlich als „Garantiewerbung". Das bedeutet: Zusätzlich zum Label müssen Sie aus demselben Angebot heraus die vollständigen Garantiebedingungen des Herstellers zugänglich machen. Diese müssen mindestens folgende Informationen enthalten (§ 479 BGB):

  • Dauer der Garantie
  • Räumlicher Geltungsbereich
  • Ausnahmen und Einschränkungen
  • Wie der Verbraucher die Garantie geltend machen kann

Was gilt für welchen Vertriebskanal?

Vertriebskanal Gewährleistungslabel Garantielabel
Online-Shop (B2C) Pflicht auf Produktseite oder im Checkout, farbig, direkte Grafik Pflicht auf Produktseite, wenn Herstellergarantie > 2 J.
Amazon / eBay Plattformabhängig — Umsetzung obliegt den Plattformbetreibern Plattformabhängig
E-Mail-Angebote (Fernkommunikation) DIN A4, direkt in Mail oder als klar bezeichneter Anhang 95 × 100 mm, Schriftart Inter
B2B-Shop (eindeutig erkennbar) Nicht verpflichtend Nicht verpflichtend
Stationärer Handel DIN A4 Aushang im Verkaufsraum 95 × 100 mm, produktnah

Was droht bei Verstoß?

Fehlende oder falsch eingebundene Labels sind als Wettbewerbsverstöße abmahnfähig. Abmahnberechtigte Verbände, Kammern und Mitbewerber können nach dem 27.09.2026 gegen Händler vorgehen, die die Pflicht nicht erfüllen.

Typische Risiken:

  • Abmahnkosten (Anwaltshonorare, Vertragsstrafen)
  • Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen im Wiederholungsfall
  • Reputationsschäden

Wichtig: Bei neuen Pflichten ist die Abmahnwelle erfahrungsgemäß in den ersten Wochen nach Inkrafttreten am stärksten. Frühzeitige Umsetzung schützt.


Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann gilt die Labelplicht genau?
Ab dem 27. September 2026. Eine frühere Einbindung ist zulässig und empfehlenswert.

Muss ich das Label für jedes Produkt einzeln einbinden?
Das Gewährleistungslabel ist eine statische Grafik und kann einmal zentral im Checkout eingebunden werden. Das Garantielabel ist produktspezifisch und muss auf jeder betroffenen Produktdetailseite separat erscheinen.

Gilt das auch für B2B-Shops?
Nein. Reine B2B-Shops, die als solche eindeutig erkennbar sind, sind von der Pflicht ausgenommen.

Bekomme ich die Labels kostenlos?
Ja. Das Gewährleistungslabel steht kostenlos als Grafikdatei zur Verfügung (EU-Verordnung, IT-Recht Kanzlei). Das Garantielabel muss aus dem EU-Rohlingstempel personalisiert werden — für diesen Schritt gibt es kostenlose Generator-Tools.

Reicht es, auf das Label zu verlinken?
Nein. Das Label muss direkt als Grafik eingebunden sein. Eine bloße Verlinkung genügt den Darstellungsanforderungen nicht.

Muss das Label auch in der Bestellbestätigungs-E-Mail erscheinen?
Theoretisch ja (§ 312f Abs. 2 BGB). In der Praxis ist die Umsetzung in Shopsystemen jedoch kaum automatisiert realisierbar. Für den Vollständigkeitsanspruch empfiehlt sich ein Anhang in der Bestätigungsmail, ist aber bislang nicht aktiv durch Abmahnungen verfolgt worden.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Gewährleistung ist das gesetzliche Mängelrecht — 2 Jahre, immer vorhanden, gegenüber dem Verkäufer. Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers — nicht immer vorhanden, Bedingungen variieren je nach Produkt.


Selcuk Özen

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