Das wird gefördert
Ziele von Wissens- und Transferprojekten
Zweck: Verbreitung und Anwendung von Erkenntnissen aus wirtschaftsnaher Forschung im Digitalisierungsbereich. Nutzen für Unternehmen: Unternehmen profitieren von neuen innovativen Verfahren und digitalen Formaten.
Antragsberechtigung und Projektbedingungen
Berechtigte Einrichtungen: Forschungs- und Wissensverbreitungseinrichtungen, insbesondere Hochschulen, mit Sitz in Hessen. Projektanforderungen: Vorhaben müssen im Digitalisierungsbereich liegen und dürfen keine wirtschaftliche Tätigkeit beinhalten (kein Angebot von Produkten/Dienstleistungen am Markt). Ziel der Projekte: Anwendung und Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen zur Lösung aktueller Probleme.
Förderung und Antragsverfahren
Finanzierung: Projekte werden mit EU- und Landesmitteln unterstützt. Antragsverfahren: In der Regel einstufig; es wird eine spezifische Gliederungshilfe für Anträge bereitgestellt.
Neuerungen in Förderlinie 3
Gemeinkostenpauschale: Zusätzlich zu einer Pauschale von 15 Prozent. Personalausgabenpauschale: Einführung von Standardeinheitskosten für Personalausgaben, vorteilhaft für personalintensive Projekte.
