Als Betreiber eines JTL Shops müssen Sie sich auf die neue EU-Pflicht zum Widerrufsbutton vorbereiten. Diese digitale Schaltfläche erleichtert Verbrauchern den Widerruf von B2C-Verträgen über Waren und Dienstleistungen. Basierend auf der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 gilt sie für Fernabsatzverträge mit Widerrufsrecht und zielt auf eine einfache, nutzerfreundliche Umsetzung des Widerrufs für Verbraucher ab. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Implentierung des Widerrufsbuttons in Ihrem JTL Shop – inklusive Fristen, Anforderungen und Tipps.
Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?
Der Widerruf wird EU-weit ab dem 19. Juni 2026 per Gesetz verpflichtend für betroffene Online-Shops und Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. In Deutschland ist die nationale Umsetzung noch ausstehend, da der Referentenentwurf bis zum 19. Dezember 2025 verabschiedet werden muss. Als JTL Shop-Betreiber sollten Sie rechtzeitig planen, um Abmahnungen durch einen fehlerhaften Widerruf zu vermeiden.
Was muss in Ihrem JTL Shop getan werden?
Um den Widerrufsbutton rechtssicher in Ihrem JTL Shop zu integrieren, beachten Sie folgende Schritte:
- Button deutlich gestalten und platzieren: Klar beschriftet (z. B. „Vertrag widerrufen“), gut sichtbar im Footer oder einer prominenten Stelle, ohne Login- oder Download-Pflicht.
- Zweistufiges Verfahren einrichten: Erster Klick führt zu einer Widerruf Bestätigungsseite mit Angabe ihres Vertrags (z. B. Bestellnummer); zweiter Button bestätigt den Widerruf.
- Eingangsbestätigung senden: Automatisch per E-Mail mit Datum und Uhrzeit versenden.
- Daten DSGVO-konform handhaben: Nur notwendige Infos wie Name, Vertrags-ID und Kommunikationsmittel erheben und speichern.
- Verfügbarkeit sicherstellen: Den Widerruf Button während der gesamten Widerrufsfrist (z. B. 14 Tage) anzeigen und rechtliche Texte wie Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung anpassen.
Diese Maßnahmen sorgen für eine reibungslose Widerrufsbutton-Implementierung in JTL Shops und erfüllen die EU-Anforderungen zum Schutz der Verbraucher.
Was ist bisher noch nicht klar?
Trotz der EU-Richtlinie bleiben einige Punkte offen, die die Widerrufsbutton-Pflicht in JTL Shops betreffen:
- Ob eine kundenspezifische Anzeige erforderlich ist (z. B. Ausblenden nach Fristablauf unter Berücksichtigung regionaler Feiertage oder individueller Faktoren) oder ein pauschaler Button reicht.
- Die exakte rechtssichere Umsetzung, da die genaue Anforderung des Gesetzes in Deutschland noch aussteht (bis 19. Dezember 2025).
Aktueller Stand bei JTL Software (20.10.2025)
Als Betreiber eines JTL Shops können Sie beruhigt sein: JTL Software hat die bevorstehende EU-Pflicht zum Widerruf fest im Blick. Aus dem JTL Issue Tracker geht hervor, dass das Unternehmen eine umfassende Implementierung plant, um die EU-Richtlinie und das geplante Gesetz fristgerecht und Verbraucher freundlich zu erfüllen.
Dies umfasst eine rechtssichere, barrierearme Komponente mit vorgeschriebener Beschriftung, einem zweistufigen Widerruf Prozess, automatischer Eingangsbestätigung und Integration in das Shop-System. Die Funktion soll bis zum 19. Juni 2026 produktiv sein, unterstützt durch juristische Prüfungen.
Unsere Handlungsempfehlung für JTL Shop-Betreiber
Aufgrund der unklaren Gesetzeslage empfehlen wir, das finale Gesetz abzuwarten, um die Mindestvoraussetzungen genau zu kennen. Falls eine kundenspezifische Annahme des Widerrufs nötig wird, könnte JTL dies in einer zukünftigen Shop-Version integrieren. Ein allgemeiner Button mit Kontaktformular und Vertrags Angaben lässt sich dagegen einfach realisieren - ideal für eine vorläufige Lösung in Ihrem JTL Shop.
Haben Sie Fragen zur Widerrufsbutton-Implementierung oder brauchen Sie Unterstützung bei der Widerruf Anpassung Ihres JTL Shops? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung für eine kostenlose Beratung – wir helfen Ihnen, rechtssicher optimal vorzugehen!